Liebe Magisterinnen und Magister. Ist es im Lichte des Gesetzes möglich, 2 Packungen Transtec 35 Pflaster auf Wunsch des Patienten anstelle von 1 Packung mit 70 Pflastern mit der Zahlung R auszustellen? Die Gesamtdosis des Wirkstoffs und seine Form sind gleichwertig.
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Aleksandra Żywiec-Pelczar Apotheker
2 Jahre vor
Ja, nach den geltenden Vorschriften kann der Apotheker dem Patienten 2 Packungen Transtec 35 μg/h anstelle von 1 Packung Transtec 70 μg/h pauschal verabreichen. Sowohl die Formulierung des Arzneimittels, die Gesamtmenge an Buprenorphin als auch die Wirkstoffmenge, die pro Zeiteinheit in 2 Packungen Transtec 35 μg/h freigesetzt wird, entsprechen dem Wirkstoffgehalt und der Menge an Buprenorphin, die pro Zeiteinheit in 1 Packung Transtec 70 μg/h freigesetzt wird. Rechtsgrundlage für die Abgabe eines Arzneimittels in der oben genannten Weise ist § 2 Absatz 4 der Verordnung über die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten aus einer Apotheke, in dem es heißt: "(4) Die Person, die die Verschreibung oder das Verlangen erfüllt, darf das Arzneimittel in einer niedrigeren als der in der Verschreibung angegebenen oder nachgefragten Dosis abgeben, wenn diese Dosis ein Vielfaches der Dosis beträgt, in der das Arzneimittel abgegeben wird; Die Menge des Wirkstoffs, die in dem Arzneimittel enthalten ist, das in einer niedrigeren Dosis abgegeben wird, muss insgesamt der Menge des Wirkstoffs entsprechen, die in dem Arzneimittel in der in der Verschreibung angegebenen oder nachgefragten Dosis enthalten ist." Mehr über die Regeln der Verordnungsumsetzung können Sie im Text nachlesen: https://www.gdziepolek.pl/artykuly/wszystko-co-musisz-wiedziec-o-recepcie