Hallo! Ich habe ein Rezept für ein Medikament gegen Schlaflosigkeit bekommen. In der Vorschau stimmen meine Daten überein. Die Apotheke will mein E-Rezept jedoch nicht einlösen und behauptet, es sei unvollständig. Ich ging zurück zum Arzt, um das Rezept zu korrigieren, er war stolz darauf, dass das Rezept in Ordnung war und er nichts korrigieren würde. Ist diese Bestimmung in Ordnung? Bitte antworten Sie
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Katarzyna Chadryś Apotheker, Redakteur
11 Monate vor
Nasen enthält Zolpidem, ein psychotropes Hypnotikum. Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministers vom 11. September 2006 über Suchtstoffe, psychotrope Substanzen, Ausgangsstoffe der Kategorie 1 und Zubereitungen, die diese Arzneimittel oder Substanzen enthalten, muss die Verschreibung eines Psychopharmakums zusätzlich eine Bestimmung über die Gesamtmenge des Wirkstoffs oder die Menge, ausgedrückt in Form der Anzahl der Dosierungseinheiten und der Dosismenge, die auf Ihrer Verschreibung fehlt, enthalten. Auf dem elektronischen Rezept kann diese Menge in Worten oder Zahlen eingegeben werden, z.B. kann dieser Eintrag so aussehen: "Bestätigte Wirkstoffmenge: 300 mg". Ohne diese Bestimmung kann die Apotheke das Rezept nicht einlösen, so dass es notwendig ist, dass ein Arzt ein neues Rezept ausstellt, das eine angemessene Bestimmung über die Menge der auf dem Rezept verschriebenen psychotropen Substanz enthält.
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