Kann die Apotheke eine Korrektur des FV vornehmen, wenn der Apotheker einen Fehler in den Artikeln auf dem FV gemacht hat? Was ist, wenn die Apotheke bereits eine Rückerstattung an das NFZ gemeldet hat?
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Ewa Pilch Apotheker, Redakteur
1 Jahr vor
Bitte geben Sie den Wortlaut "Der Apotheker hat einen Fehler in den Artikeln auf dem FV gemacht" an. Wurden andere Medikamente als die verschriebenen gezählt? Wurden Ihnen zu wenig/zu viele Pakete in Rechnung gestellt?
Es ist möglich, eine Korrektur für ein erstattetes Rezept auch nach Ablauf eines bestimmten Erstattungszeitraums vorzunehmen. Dies ist jedoch mit der Notwendigkeit verbunden, sich mit dem NFZ in Verbindung zu setzen.
Für den Fall, dass die Medikamente entgegen der Verschreibung abgegeben wurden, sollte die Apotheke eine Korrektur vornehmen. Aufgrund der notwendigen Zeit für die Kontaktaufnahme mit dem NFZ kann dies eine längere Zeit in Anspruch nehmen.
Wann Sie das Medikament in der Apotheke zurückgeben können, haben wir im Artikel geschrieben:
https://www.gdziepolek.pl/artykuly/kiedy-lek-mozna-zwrocic-do-apteki