Kann jeder Apotheker ein Rezept für die Fortsetzung des Arzneimittels ausstellen?
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Angelika Talar-Śpionek Apotheker, Redakteur
2 Jahre vor
Jeder Apotheker mit Approbation, der im Zentralen Apothekerregister eingetragen ist, hat die Möglichkeit, ein Rezept pro auctore und pro familia (für sich und seine Familienangehörigen) auszustellen. Mit einer Zahlung von 100% oder mit einem Rabatt (wenn er die entsprechenden Unterlagen beim NFZ einreicht). Ein Arzneimittelrezept kann im Falle eines Gesundheitsrisikos für den Patienten und nur von einem Apotheker ausgestellt werden, der in einer Apotheke oder Apothekenstelle tätig ist. Dann wird es gegen eine Gebühr von 100% durchgeführt, und seine Ausgabe erfolgt im Falle der Abgabe des Medikaments in einer Apotheke oder Apothekenstelle. Mehr hier: https://www.gdziepolek.pl/artykuly/kiedy-farmaceuta-moze-wypisac-recepte